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130.000 €

Holzheim (89438)

  • 1Bäder
  • 74 m²Wohnfläche

**Grundstück in Holzheim*Vielfältige Bebauungsmöglichkeiten*Grundlagenermittlung vorhanden**

Dieses Objekt ist aktuell reserviert und steht zurzeit leider nicht zur Verfügung.
Wohnfläche 74 m²
Grundstück 922 m²
Schlafzimmer 4
Badezimmer 1

Objektbeschreibung

Dieses ca. 922 m² große Baugrundstück bietet vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten. Bereits erstellt wurde eine umfangreiche Grundlagenermittlung, welche die Bebauungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB orientierend untersucht. Ob Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus – verschiedene Bebauungsszenarien wurden bereits planerisch dargestellt.

Wesentliche Kennzahlen:

  • Kein Bebauungsplan, Wohngebiet (W), Bebauung nach § 34 BauGB
  • Grundstücksfläche Entwicklungsbereich: ca. 922 m²
  • GRZ: ca. 0,25, maximal ca. 235 m² überbaubare Grundfläche
  • GFZ: ca. 0,75, maximal ca. 705 m² Geschossfläche
  • Orientierende Geschossigkeit: 2 Vollgeschosse plus Dachgeschoss
  • Dachform: Satteldach, parallel oder orthogonal zur Straße

Entwicklungsszenarien lt. Grundlagenermittlung:
_________________

Konzept 1: Einfamilienhaus mit

  • ca. 200 m² Grundlfäche
  • ca. 430 m² Geschossfläche
  • ca. 922 m² Grundstücksfläche
  • GRZ: 0,21
  • GFZ: 0,47
  • 2 Stellplätze

Variante 2: Mehrfamilienhaus mit

  • 8 Wohnungen
  • ca. 235 m² Grundfläche
  • ca. 700 m² Geschossfläche
  • ca. 922 m² Grundstücksfläche
  • ca. 0,25 GRZ, ca. 0,76 GFZ
  • gesamt 8 Stellplätze

Variante 3: 2 Doppelhaushälften á

  • ca. 108 m² Grundfläche
  • ca. 325 m² Geschossfläche
  • ca. 470 m² Grundstücksfläche
  • je ca. 0,24 GRZ, ca. 0,72 GFZ
  • je Doppelhaushälfte 2 Stellplätze, gesamt 4 Stellplätze

Gestaltungsvorgaben & bauliche Einschränkungen:
_________________

  • Einfügung nach § 34 BauGB: Der Neubau muss sich in Art, Maß, Bauweise und Grundstücksausnutzung in die nähere Umgebung einfügen.
  • Dachform: Aufgrund der Umgebungsbebauung ist ein Satteldach naheliegend.
  • Geschossigkeit: In der Umgebung bestehen Gebäude von einem Vollgeschoss plus Dachgeschoss bis zu drei Vollgeschossen plus Dachgeschoss.
  • Abstandsflächen: Es gilt Art. 6 BayBO. Die Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück bzw. höchstens bis zur Mitte angrenzender öffentlicher Flächen liegen.
  • Mindestabstand: Die Abstandsflächentiefe beträgt 0,4 H, mindestens jedoch drei Meter.
  • Ortsbild: Das Ortsbild darf durch den Neubau nicht beeinträchtigt werden.
  • Baumbestand: Für den vorhandenen groß gewachsenen Baum ist vor einer Fällung oder Veränderung eine mögliche Genehmigungspflicht zu prüfen.
  • Erschließung: Die gesicherte Erschließung ist Voraussetzung für eine Genehmigung.
  • Stellplätze: Die Gemeinde Holzheim verfügt über keine eigene Stellplatzsatzung.

Zusammenfassung:
_________________
Alle 3 oben aufgeführten Varianten stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde Holzheim und der abschließenden Genehmigung durch das Landratsamt Dillingen.

Der Höhepunkt:
_________________
Entlang der Grundstücksgrenze verläuft ein Bach. Der naturnahe Gewässerbereich verleiht dem Grundstück eine außergewöhnliche Atmosphäre und schafft ein attraktives Umfeld mit hohem Freizeit- und Erholungswert.

Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung, dessen Unterhaltung und Ausbau in der Zuständigkeit der Gemeinde Holzheim liegen.

Hinweis:
_________________
Die Vermessung des Grundstücks ist bereits beantragt. Die Flächen können nach vollzogener Vermessung von den angegebenen Flächen im Exposé abweichen. Der angegebene Kaufpreis ändert sich aufgrund dessen nicht bzw. es gibt keinen Mehr- oder Minderflächenausgleich des Kaufpreises.

Ausstattungsdetails

- Grundstücksfläche ca. 922 m² (Vermessung ist beantragt)
- Grundlagenermittlung vorhanden
- Kein Bebauungsplan
- Lage im Wohngebiet (W)
- Eigener Bachlauf
- Zugang über die Siebenbrunnstraße
- Lage nahe des historischen Dorfkerns

Fakten & Ausstattung

Objekt & Lage

  • StatusReserviert
  • ObjekttypGrundstück
  • Ort89438 Holzheim
  • BundeslandBayern

Preise & Kosten

  • Kaufpreis130.000 €
  • Provision3,57% inkl. MwSt.
  • Courtage-HinweisZu zahlende Käuferprovision auf den Kaufpreis. Fällig und zahlbar bei notarieller Beurkundung. Wir weisen darauf hin, dass wir für den Verkäufer in gleicher Provisionshöhe entgeltlich tätig sind.
  • Provisionspflichtigja

Energie & Zustand

  • Verfügbar abSofort

Sonstiges

  • ObjektnummerK-17AG

Energieausweis

Energieausweis
nicht erforderlich

Lage

Allgemeines:
Die Immobilie liegt in der Gemeinde Holzheim im Landkreis Dillingen a.d. Donau in Bayerisch-Schwaben. Die Gesamtgemeinde zählt rund 3.743 Einwohner. Die Lage befindet sich im Aschberggebiet am Rand des Naturparks Augsburg – Westliche Wälder und verbindet ein ruhiges, dörflich geprägtes Wohnumfeld mit einer angenehmen Nähe zu den Städten der Region.

Einkaufsmöglichkeiten:
Holzheim bietet ein gewachsenes Umfeld mit Angeboten aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Für den täglichen Bedarf und die Versorgung des Wohnumfelds profitieren Bewohner von den Einrichtungen innerhalb der Gemeinde sowie von der guten Erreichbarkeit der umliegenden Städte, insbesondere Dillingen a.d. Donau.

Schulen & Soziales:
Die Gemeinde ist familienfreundlich aufgestellt und verfügt über eine Kinderkrippe, einen Kindergarten sowie die Grund- und Mittelschule. Damit stehen zentrale Betreuungs- und Bildungsangebote direkt in der Gemeinde beziehungsweise im Ortsteil selbst zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch eine gute medizinische Grundversorgung im Gemeindegebiet, unter anderem mit einem zentralen Ärztehaus.

Verkehrsanbindung:
Die Lage ist auch verkehrlich gut angebunden. Über die nahe Staatsstraße besteht eine direkte Verbindung in die Umgebung und in Richtung Dillingen. Der öffentliche Nahverkehr ist über den Linienverkehr des Landkreises Dillingen gesichert; eine gut erreichbare Haltestelle ist im Ort. Der nächstgelegene Bahnhof ist in Dillingen mit Anschluss an den regionalen Bahnverkehr.

Ungefähre Lage (Umkreis). Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.

Sonstige Angaben

Besichtigungstermine sind nach Vereinbarung möglich. Anfragen können nur bei vollständiger Angabe Ihrer Kontaktdaten bearbeitet werden. Wir bitten Sie, uns vor einem Besichtigungstermin eine Finanzierungsbestätigung und/oder Kapitalnachweis vorzulegen. Dies ist der Wunsch des Eigentümers. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Als Immobiliendienstleister sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Identitäten unserer Kunden festzustellen. § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG). Bei einer konkreten Kaufabsicht ist deswegen ein gültiger Personalausweis auf Verlangen vorzulegen. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ein Auszug aus dem Handelsregister.

Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche bzgl. dieser Immobilie sind mit unserem Unternehmen zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor.

Der Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen. Unser Nachweis- und/oder Vermittlungshonorar beträgt vom Käufer bei einem Kauf 3,57 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig und zahlbar bei notarieller Beurkundung bzw. Vertragsabschluss. Wir weisen darauf hin, dass wir für den jeweils anderen Vertragspartner entgeltlich tätig sind.

Alle durch Lenhart Immobilien erstellten Daten, Texte und Bildmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Unberechtigte Verwendungen und Vervielfältigungen werden zur Anzeige gebracht und ziehen eine Nutzungsberechnung nach sich.

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