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Krumbach (Schwaben) (86381)
- Wohnfläche ca. 108 m²
- Grundstücksfläche ca. 788 m²
- 2 Zimmer, davon 1 Schlafzimmer
- Offener Wohn- und Essbereich
- Einbauküche mit Frühstückstheke inklusive
- Speisekammer vorhanden
- Tageslichtbad mit Dusche und Wanne
- Separates Gäste-WC vorhanden
- Geräumiges Schlafzimmer mit Ankleide
- Stauraum im Dachgeschoss
- Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss und Heizung
- Zentrale Lüftungsanlage
- Fußbodenheizung
- 2 Wärmepumpen (Haus & Pool)
- PV-Anlage mit 9,945 kWp und 6,9 kW Speicher, Bj. 2015
- KfW-Energiesparhaus 60
- Insgesamt 3 teilweise überdachte Terrassen mit Platz für Outdoor-Küche
- Naturpool und Teich
- Gartenhütte vorhanden
- Carport mit Sektionaltor
Krumbach (Schwaben) – das lebendige Herz Mittelschwabens
Die charmante Stadt Krumbach (Schwaben) ist mit ihren rund 14.250 Einwohnern (Stand März 2026) die zweitgrößte Stadt im schwäbischen Landkreis Günzburg. Geografisch perfekt eingebettet im idyllischen Kammeltal, vereint Krumbach die hohe Lebensqualität einer naturnahen Region mit den Vorzügen einer hervorragend ausgebauten städtischen Infrastruktur. Als staatlich anerkannter Erholungsort und ehemaliger Kreissitz fungiert die Stadt als wichtiges wirtschaftliches, kulturelles und schulisches Zentrum für das gesamte mittelschwäbische Umland.
In Krumbach finden Sie alle Dinge des täglichen Bedarfs wie Ärzte, Apotheken, Banken, Einzelhandel und Supermärkte, Schulen, Kinos, Schwimmbäder usw.
In Krumbach kreuzen sich die zwei Bundesstraßen B16 (Günzburg – Mindelheim) und B300 (Augsburg – Memmingen). Die nächsten Autobahnanschlussstellen sind Illertissen (A7), Günzburg (A8) und Mindelheim (A96). Alle sind in etwa 20–25 Minuten erreichbar.
Eine Bahnstrecke verbindet Krumbach mit Mindelheim und Günzburg. Linienbusanschlüsse in alle umliegenden Städte sind vorhanden.
Ungefähre Lage (Umkreis). Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Besichtigungstermine sind nach Vereinbarung möglich. Anfragen können nur bei vollständiger Angabe Ihrer Kontaktdaten bearbeitet werden. Wir bitten Sie, uns vor einem Besichtigungstermin eine Finanzierungsbestätigung und/oder Kapitalnachweis vorzulegen. Dies ist der Wunsch des Eigentümers. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Als Immobiliendienstleister sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Identitäten unsere Kunden festzustellen. § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG). Bei einer konkreten Kaufabsicht ist deswegen ein gültiger Personalausweis auf Verlangen vorzulegen. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ein Auszug aus dem Handelsregister.
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